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Die Präfektur Hiroshima wird ab dem 1. April 2026 eine Beherbergungssteuer erheben, um die Kosten für Maßnahmen zur Förderung des Tourismus zu decken, wie z. B. die Steigerung der Attraktivität lokaler Ressourcen und die Verbesserung des einladenden Umfelds, wodurch die Zufriedenheit und der Komfort der Touristen erhöht werden sollen .


Weitere Informationen zur Beherbergungssteuer finden Sie auf der folgenden Website.
Beherbergungssteuer – Präfektursteuerseite | Präfektur Hiroshima
Kontaktinformationen für Anfragen zur Beherbergungssteuer
- Verfahren zur Beherbergungssteuer, Büro für Allgemeine Angelegenheiten, Steuerabteilung, Beratungsgruppe 2
TEL 082-513-2331 - Hinsichtlich der Verwendung der Einnahmen aus der Beherbergungssteuer: Gruppe für Tourismusstrategie und -förderung, Tourismusabteilung, Amt für Handel, Industrie und Arbeit
TEL 082-555-2010


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